Unfallersatz

Es hat gekracht! Und nun?

1. Unfallstelle absichern!
Warndreieck in 50 bis 150 m Abstand aufbauen. 

2. Erste Hilfe leisten!
Eventuell Rettungsdienst (Tel. 112) rufen. 

3. Polizei rufen.
Auch bei kleineren Schäden empfiehlt es sich, bei nicht 100% Klarheit über die Schuldfrage, die Polizei zu einer Unfallaufnahme zu rufen. Damit können spätere Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.

4. Eigene Beweissicherung und Unfallbericht
Als Nächstes sollten Sie einen Unfallbericht ausfüllen und dort mögliche Zeugen, Personalien der Unfallgegner sowie den Unfallhergang notieren. Machen Sie anschließend Fotos aus verschiedenen Perspektiven vom Unfallort.

5. Unfallort räumen
Ist Ihr Fahrzeug noch fahrtauglich, sollten Sie nach der Beweisaufnahme den Unfallort schnellstmöglich räumen, um Verkehrsbehinderungen zu vermeiden. Anderenfalls benachrichtigen Sie einen Abschleppdienst.

Und jetzt kommen wir ins Spiel.

Einmal im Autohaus angekommen, können Sie nun von den langjährigen Erfahrungen der intercar GmbH profitieren. 
Wir bieten Ihnen folgende Leistungen:


1. Gutachten
Wir erstellen Ihnen ein Gutachten sowie einen Kostenvoranschlag von einem vereidigtem Gutachter. Dabei werden die Schadenhöhe und notwendige Reparaturarbeiten ermittelt. Dieses Gutachten wird von der gegnerischen Versicherung anerkannt und ist bei einem unverschuldeten Unfall für Sie völlig kostenlos.

2. Mietwagen
Mobilität hat bei uns oberste Priorität! In unserer Autovermietung bekommen Sie den richtigen Mietwagen damit Sie sofort weiterfahren können.

3. Abwicklung
Zusätzlich kümmern wir uns um den Schriftverkehr mit der gegnerischen Versicherung bezüglich der entstandenen Mietkosten.